Als „postpaid“ bezeichnen wir jede Form der Abrechnung gegenüber dem Kostenträger, die erfolgt, nachdem der Endnutzer die Leistung bereits bezogen hat.
Damit ein CPO dieser Abrechnungsform zustimmt, bedarf es in der Regel eine B2B- Vertragsbeziehung auf deren Grundlage dann (meist monatsweise) abgerechnet werden kann ohne dass der CPO Sorgen haben muss an sein Geld zu kommen.
Im Gegensatz dazu steht die Abrechnungsform Pay-as-you-Go, bei welcher der Endnutzer unmittelbar vor Nutzung bezahlt.
Weil das mühsam sein kann oder weil ein EMP seine Nutzern mit einem gewissen Budget ausstatten möchte, gibt es noch die Möglichkeit des aufladbaren Guthabens (Prepaid Topup).